Krankenversicherung SGB V
Wer gesetzlich krankenversichert ist, der kann unter bestimmten Voraussetzungen häusliche Krankenpflege durch entsprechend geeignete Pflege-(fach)kräfte in Anspruch nehmen.
Dazu gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen und wichtige Informationen zu beachten. Häusliche Krankenpflege kann durch einen Arzt oder ein Krankenhaus verordnet werden, wenn der Patient infolge einer Erkrankung ärztliche Betreuung benötigt und die häusliche Krankenpflege als Bestandteil des ärztlichen Behandlungsplanes zu werten ist.
Ziele sind:
- Zu gewährleisten, dass der Patient möglichst frühzeitig in seinen häuslichen Bereich zurückkehren kann. Der Fachbegriff dafür ist die Krankenhausvermeidungspflege.
- Den Erfolg der ärztlichen Behandlung abzusichern. Deshalb gilt hier der Begriff der Sicherungspflege.
- Die Sicherstellung der Versorgung einer schweren Krankheit, vor allem nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation. Diese Form wird auch als Unterstützungspflege bezeichnet.
Wichtig ist zudem, dass die Krankenkasse die ärztliche Verordnung der häuslichen Krankenpflege genehmigt hat. Das Genehmigungsverfahren übernimmt die PflegeProfi BVA für Sie im Rahmen unserer Privatleistungen. Die Leistungen aus der Krankenversicherung werden entweder von Pflegefachkräften oder von Pflegeassistenten mit entsprechender Zusatzqualifikation durchgeführt – unter ständiger Qualitätskontrolle der Pflegedienstleitung. Wir arbeiten sowohl mit Haus- und Fachärzten als auch mit weiteren Pflegespezialisten zusammen. Zum Beispiel mit Wundmanagern, die in Zusammenarbeit mit den Ärzten die optimale Wundversorgung für unsere Pflegekunden gewährleisten. Auch die enge Zusammenarbeit mit einem Sanitätshaus ist ein großes Plus für unsere Pflegekunden. Dadurch können wir die schnelle Bestellung und Lieferung von Pflegeutensilien sowie benötigte Gerätschaften gewährleisten.
Sprechen Sie uns bitte diesbezüglich einfach an.
Einige Beispiele unserer Leistungen aus dem Bereich der Krankenversicherung sind:
- Wundversorgung / Erneuern von Verbänden
- Medikamente stellen und/oder Verabreichen
- Blutzucker- und Blutdruckmessung
- Verabreichung von Injektionen, z. B. Insulin
- Versorgung von Magensonden
- Versorgung nach ambulanten Operationen
- In Ausnahmefällen auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
- Und vieles andere mehr!